Courtagesätze

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages berechnen wir im Erfolgsfalle folgende Courtage:

inkl. Mehrwertsteuer 19%
a Für den Nachweis oder Vermittlung (Ankauf oder Verkauf) von Haus- und Grundbesitz sowie von Eigentumswohnungen vom Kaufpreis 5,95 %
b Für Nachweis oder Vermittlung von Erbbaurechten vom Verkehrswert des Grundstückes 5,95 %
c Für Nachweis oder Vermittlung von zur Zwangsversteigerung gelangten Immobilien vom Ersteigerer. 5,95 %
d Für Nachweis oder Vermittlung von Objekten auf Rentenbasis, berechnet auf der Basis der 7,5-fachen Jahresrente zuzügl. Vorbelastungen 5,95 %
e Für Nachweis oder Vermittlung von Mietverträgen für Wohnräume 2,38 Monatsmieten
f Für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen gewerblicher Räume
- bei Verträgen bis zu 3 Jahren 1,79 Monatsmieten
- bei Verträgen bis zu 5 Jahren 2,38 Monatsmieten
- bei Verträgen bis zu 10 Jahren 3,57 Monatsmieten
- bei Einräumung einer Option oder eines Vormietrechtes je 1,79 Monatsmieten

Berechnungsgrundlage

Die Courtage wird vom gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages berechnet. Hierunter ist bei Kaufverträgen der Kaufpreis zuzüglich eventueller Nebenkosten, bei unbebauten Erbbaurechten der Verkehrswert des Grundstückes, bei Immobilien aus Zwangsversteigerungen der Zuschlagspreis und bei Mietverträgen die vereinbarte Miete zu verstehen.

Stand: 01. Januar 2013