Sie sollten jedoch prüfen, ob nicht die ein oder andere Modernisierungsmaßnahme auch für Ihr Haus von Vorteil ist, schließlich rechnen sich viele Nachrüstungen bereits nach kurzer Zeit.
Bindend ist die EnEV:
- für alle Neubauten
- bei Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat für die Erfüllung der Nachrüstpflicht mindestens zwei Jahre Zeit.
- bei Modernisierungen/Umbauten, wenn Änderungen an bestehenden Bauteilen vorgenommen werden oder bei Neueinbau oder Austausch von Bauteilen.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Haus renoviert werden sollte, nutzen Sie den Modernisierungskompass, eine kostenfreie und unverbindliche Analyse Ihres gesamten Hauses von der LBS in Zusammenarbeit mit dem renommierten EN-OP Institut.
Was viele nicht wissen: Für die Finanzierung von Modernisierungen können Sie auch ein Bauspardarlehen einsetzen. So sichern Sie sich den günstigen und über die gesamte Laufzeit festen Zinssatz.
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