| Courtagesätze |
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages
berechnen wir im Erfolgsfalle folgende Courtage:
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Vermittlung |
Courtagesatz
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| a) |
Für den Nachweis oder Vermittlung (Ankauf oder Verkauf) von Haus-
und Grundbesitz sowie von Eigentumswohnungen vom Kaufpreis |
5,95 % |
| b) |
Für Nachweis oder Vermittlung von Erbbaurechten vom Verkehrswert
des Grundstückes |
5,95 % |
| c) |
Für Nachweis oder Vermittlung von zur Zwangsversteigerung gelangten
Immobilien vom Ersteigerer. |
5,95 % |
| d) |
Für Nachweis oder Vermittlung von Objekten auf Rentenbasis, berechnet
auf der Basis der 7,5-fachen Jahresrente zuzügl. Vorbelastungen |
5,95 %
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| e) |
Für Nachweis oder Vermittlung von Mietverträgen für Wohnräume
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2,38 Monatsmieten |
| f) |
Für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen
gewerblicher Räume |
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- bei Verträgen bis zu 3 Jahren |
1,79 Monatsmieten |
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- bei Verträgen bis zu 5 Jahren |
2,38 Monatsmieten |
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- bei Verträgen bis zu 10 Jahren |
3,57 Monatsmieten |
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- bei Einräumung einer Option oder eines Vormietrechtes je |
1,79 Monatsmieten |
(Sätze jeweils inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer = zur Zeit 19%)
Berechnungsgrundlage
Die Courtage wird vom gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages berechnet.
Hierunter ist bei Kaufverträgen der Kaufpreis zuzügl. evtl. Neben- kosten, bei unbebauten Erbbaurechten der Verkehrswert
des Grundstückes, bei Immobilien aus Zwangsversteigerungen der Zuschlagspreis und bei Mietverträgen die vereinbarte
Miete zu verstehen.
Stand: 01. Januar 2007
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