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Die LBSI / SLI
Courtagesätze

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages
berechnen wir im Erfolgsfalle folgende Courtage:

 

 

Vermittlung

Courtagesatz

a) Für den Nachweis oder Vermittlung (Ankauf oder Verkauf) von Haus-
und Grundbesitz sowie von Eigentumswohnungen vom Kaufpreis
5,95 %
b) Für Nachweis oder Vermittlung von Erbbaurechten vom Verkehrswert
des Grundstückes
5,95 %
c) Für Nachweis oder Vermittlung von zur Zwangsversteigerung gelangten
Immobilien vom Ersteigerer.
5,95 %
d) Für Nachweis oder Vermittlung von Objekten auf Rentenbasis, berechnet
auf der Basis der 7,5-fachen Jahresrente zuzügl. Vorbelastungen
5,95 %
e) Für Nachweis oder Vermittlung von Mietverträgen für Wohnräume
2,38 Monatsmieten
f) Für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen
gewerblicher Räume
 
  - bei Verträgen bis zu 3 Jahren 1,79 Monatsmieten
  - bei Verträgen bis zu 5 Jahren 2,38 Monatsmieten
  - bei Verträgen bis zu 10 Jahren 3,57 Monatsmieten
  - bei Einräumung einer Option oder eines Vormietrechtes je 1,79 Monatsmieten

(Sätze jeweils inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer = zur Zeit 19%)


Berechnungsgrundlage

Die Courtage wird vom gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages berechnet.
Hierunter ist bei Kaufverträgen der Kaufpreis zuzügl. evtl. Neben- kosten, bei unbebauten Erbbaurechten der Verkehrswert
des Grundstückes, bei Immobilien aus Zwangsversteigerungen der Zuschlagspreis und bei Mietverträgen die vereinbarte
Miete zu verstehen.

Stand: 01. Januar 2007


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